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Professur für Theorie und Praxis der Visuellen Kommunikation (W2), Kunsthochschule Kassel

Bewerbungsschluss: 30.09.2010

In der Kunsthochschule Kassel ist baldmöglichst folgende Stelle zu besetzen: W 2 Professur für "Theorie und Praxis der Visuellen Kommunikation" (Kennziffer 14295). Gesucht wird eine Persönlichkeit von internationalem Ansehen, die Bildtheorie und Kulturwissenschaften in ihrer angewandten Form vermittelt und die in der Lage ist, die Funktions- und Wirkungsweise von Bildern und medialen Räumen auch gesellschaftspolitisch zu analysieren und zu erklären. Gefordert wird eine Reflexion und Mitwirken in der künstlerischen und gestalterischen Praxis. Es handelt sich um eine künstlerische Professur.

Als Schwerpunkte in der Forschung und Lehre werden erwartet:
  • Lehren von medienspezifischen Kommunikationsprozessen und deren kulturhistorischen und philosophischen Aspekten
  • Erkennen und Bewerten von Wechselbeziehungen zwischen gesellschaftlicher Wirkung und künstlerischer Produktion in kommunikativen Prozessen
  • Vermitteln aller notwendigen Theorien zu Kommunikation, Ästhetik und gesellschaftlicher Produktion sowie zur Theorie des Bildes

Ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem dem Aufgabengebiet entsprechenden Fach und die Bereitschaft zur fächerübergreifenden Zusammenarbeit in der Vermittlung von Theorie und Praxis werden vorausgesetzt. Bewerberinnen und Bewerber sollen ihre pädagogische Eignung und Befähigung zu qualifizierter Lehre darlegen. Zum Profil der Kunsthochschule gehört die direkte Nachbarschaft der Studiengänge Visuelle Kommunikation, Kunst, Kunstpädagogik, Produkt-Design und Kunstwissenschaft und der unmittelbare gegenseitige Austausch. Erwünscht ist die Bereitschaft, in diesem Kontext mitzuwirken und sich aktiv an der konzeptionellen Weiterentwicklung der Kunsthochschule Kassel zu beteiligen. Die Beteiligung an der akademischen Selbstverwaltung gehört zu den Dienstaufgaben.

Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen und die Leistungsanforderungen gemäß §§ 61, 62 des Hessischen Hochschulgesetzes. Die Stelle steht unbefristet zur Verfügung. Bei der ersten Berufung in ein Professorenamt erfolgt die Beschäftigung gemäß § 61 Abs. 7 des Hess. Hochschulgesetzes zunächst in einem Beamtenverhältnis auf Probe bzw. in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis.

Bewerbungsfrist: 30.09.2010

Die Universität Kassel ist im Sinne der Chancengleichheit bestrebt, Frauen und Männern die gleichen Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten und bestehenden Nachteilen entgegenzuwirken. Angestrebt wird eine deutliche Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre. Qualifizierte Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte erhalten bei gleicher Eignung und Befähigung den Vorzug. Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen sind unter Angabe der Kennziffer, gern auch in elektronischer Form, zu richten an den Präsidenten der Universität Kassel, 34109 Kassel, pvabt3@uni-kassel.de





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